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   BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01   

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https://dejure.org/2001,4512
BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01 (https://dejure.org/2001,4512)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2001 - 2 StR 215/01 (https://dejure.org/2001,4512)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2001 - 2 StR 215/01 (https://dejure.org/2001,4512)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Freiheitsberaubung - Körperverletzung - Sachbeschwerde - Beweiswürdigung - Zeugenaussage

  • Judicialis

    StPO § 337

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Vollständigkeit der Beweiswürdigung im Falle eines Freispruchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01
    Wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es in seine Beweiswürdigung die wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH NStZ-RR 2000, 171 f. m.w.N.; für die Fälle von Aussage gegen Aussage vgl. BGHSt 44, 153, 158 ff.; 256 ff.).

    Es kann offenbleiben, in welchem Umfang der fehlenden "Aussagekonstanz" bei der Würdigung der Aussage eines Vergewaltigungsopfers besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 4; Zeuge 14), denn das Landgericht hat es unterlassen, andere gewichtige Gründe, die für die Richtigkeit der Bekundungen der Zeugin auch hinsichtlich des Vorfalls am 8. November 1998 sprechen könnten, in die gebotene Gesamtabwägung (vgl. BGH NStZ 2000, 208; BGHSt 44, 153, 158/159; BGHR § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1) einzubeziehen.

  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.: BGH NStZ-RR 2000, 171 f.; NStZ 2000, 436 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).

    Wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muß es in seine Beweiswürdigung die wesentlichen gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH NStZ-RR 2000, 171 f. m.w.N.; für die Fälle von Aussage gegen Aussage vgl. BGHSt 44, 153, 158 ff.; 256 ff.).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01
    Es kann offenbleiben, in welchem Umfang der fehlenden "Aussagekonstanz" bei der Würdigung der Aussage eines Vergewaltigungsopfers besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 4; Zeuge 14), denn das Landgericht hat es unterlassen, andere gewichtige Gründe, die für die Richtigkeit der Bekundungen der Zeugin auch hinsichtlich des Vorfalls am 8. November 1998 sprechen könnten, in die gebotene Gesamtabwägung (vgl. BGH NStZ 2000, 208; BGHSt 44, 153, 158/159; BGHR § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1) einzubeziehen.
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01
    Es kann offenbleiben, in welchem Umfang der fehlenden "Aussagekonstanz" bei der Würdigung der Aussage eines Vergewaltigungsopfers besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 4; Zeuge 14), denn das Landgericht hat es unterlassen, andere gewichtige Gründe, die für die Richtigkeit der Bekundungen der Zeugin auch hinsichtlich des Vorfalls am 8. November 1998 sprechen könnten, in die gebotene Gesamtabwägung (vgl. BGH NStZ 2000, 208; BGHSt 44, 153, 158/159; BGHR § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1) einzubeziehen.
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01
    Selbst wenn aus diesem Verhalten, wie die Strafkammer meint, "keine zwingenden Schlüsse auf eine Unfreiwilligkeit des zuvor erfolgten Geschlechtsverkehr gezogen werden können" (UA S. 49), hätte dieses Verhalten, zumal ein "zwingender Schluß" nicht notwendig wäre (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 2 m.w.N.), Anlaß zu der Prüfung sein müssen, ob im Rahmen einer Gesamtabwägung daraus Schlüsse zum Nachteil des Angeklagten zu ziehen sind.
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 55/00

    Lebensgefährdende Behandlung (Atemnot); Gefährliche Körperverletzung;

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.: BGH NStZ-RR 2000, 171 f.; NStZ 2000, 436 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.: BGH NStZ-RR 2000, 171 f.; NStZ 2000, 436 f.; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; Beweiswürdigung 2, 11, 13, 14).
  • BGH, 16.12.1999 - 4 StR 496/99

    Beweiswürdigung; Unerlaubtes Handeltreiben; Mittäterschaft; Gewähren einer

    Auszug aus BGH, 08.08.2001 - 2 StR 215/01
    Es kann offenbleiben, in welchem Umfang der fehlenden "Aussagekonstanz" bei der Würdigung der Aussage eines Vergewaltigungsopfers besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 4; Zeuge 14), denn das Landgericht hat es unterlassen, andere gewichtige Gründe, die für die Richtigkeit der Bekundungen der Zeugin auch hinsichtlich des Vorfalls am 8. November 1998 sprechen könnten, in die gebotene Gesamtabwägung (vgl. BGH NStZ 2000, 208; BGHSt 44, 153, 158/159; BGHR § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1) einzubeziehen.
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